HVAC Modbus SL

HVAC Modbus Library. Senden und Empfangen von Modbusdatenpunkten über RTU (seriell) oder TCP. Fertige Funktionsbausteine viele Hersteller und Geräte aus der Gebäudeautomation.

www.hvac-automation.com

Ohne Lizenzerwerb (nur Download) arbeitet die HVAC Modbus SL für 30 Minuten ohne funktionale Einschränkung (Demo). Es ist eine HVAC Building Automation Package SL Lizenz pro Steuerung notwendig. 

Aktuelle Version
1.0.0.6
Artikelnummer
2312000013
0,00 €
Zzgl. Mehrwertsteuer
Lizenzvereinbarung

Lizenzvereinbarung
zur Nutzung der „HVAC Modbus SL“ Software

 

Allgemeine Bedingungen (EULA) zur Überlassung der vorliegenden Software oder des vorliegenden Software-Package (im Folgenden "Software" genannt). Bitte lesen Sie die nachstehende Software-Nutzungsvereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie die gelieferte Software in Benutzung nehmen. Durch das Herunterladen oder die Installation der Software erkennen Sie die Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarungen an.

Die nachstehende Software Nutzungsvereinbarung gilt zwischen Ihnen – im Folgenden "Anwender" genannt – und der Firma powerIO GmbH, 70173 Stuttgart – im Folgenden "Hersteller" genannt. Mit dieser Lizenzvereinbarung erwerben Sie die Nutzungserlaubnis für eine Software (z. B. aus dem CODESYS Store (http://store.codesys.com).

Sollten Sie den nachstehenden Lizenzvereinbarungen nicht zustimmen, ist es Ihnen als Anwender nicht erlaubt, die Software zu speichern und/oder zu installieren. Sollten sie die Software bereits installiert haben, obwohl Sie der Lizenzvereinbarung nicht zustimmen, löschen oder deinstallieren Sie die Software unverzüglich.

 

§ 1          Gegenstand der Lizenzvereinbarung

Gegenstand der Lizenzvereinbarung ist die Software, die Sie entweder direkt oder über den CODESYS Store erhalten. Mit der vorliegenden Software ist der Anwender in der Lage, das CODESYS Development System zu nutzen, zu erweitern und/oder eine CODESYS Laufzeitumgebung auf einer speziellen Speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS), im Folgenden auch "Gerät" genannt, zu implementieren. Der Anwender hat das Recht, die Funktionen der Software nachträglich zur Gerätesoftware und/oder zum Programmiersystem CODESYS Development System zu installieren. Damit kann der Anwender die im Datenblatt der Software spezifizierten Funktionen nutzen.

§ 2          Geografische Einschränkungen

Keine

§ 3          Nutzungsrechte

Die Software ist lizenzgeschützt und unter Umständen kostenpflichtig. Software die im CODESYS Store als „Gratis“ oder "Free" gekennzeichnet ist, enthält keine automatisierte Lizenzprüfung der Lizenzen durch den Hersteller.

Der Anwender kann, je nach Verfügbarkeit, eine einfache und nicht übertragbare Demolizenz der gelieferten Software bestellen. Die Demolizenz ist kostenfrei und zeitbegrenzt und/oder funktionsreduziert lauffähig. Der Anwender hat die Möglichkeit eine Voll-Lizenz zu den jeweils im CODESYS Store gültigen Preisen zu erwerben. Damit erwirbt er eine zeitlich unbegrenzte, einfache und nicht übertragbare Nutzungslizenz der gelieferten Software. Für die Nutzung der Demo- oder Voll-Lizenz ist ein CODESYS Softcontainer oder Hardware-Dongle erforderlich.

Es ist nicht gestattet, die gelieferte Software zu bearbeiten bzw. zu verändern, zu modifizieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren, andere Verfahren des Reverse-Engineering anzuwenden, den Lizenzierungsmechanismus zu umgehen oder diese Aufgaben Dritten zu überlassen, soweit dies nicht zur Ausübung von Rechten, die sich aus den Lizenzen allenfalls enthaltener Open Source Bestandteile ergeben, zwingend erforderlich ist.

Die Software kann Bestandteile enthalten, die als Open Source Software lizenziert sind. Für diese Komponenten gelten die Inhalte der jeweiligen Open Source Lizenzen, wie sie auch in der Software hinterlegt sind. Die Aufstellung der Bestandteile und die dazu gehörenden Lizenzbedingungen sind vor dem Kauf einsehbar und in der Software enthalten. Der Lizenznehmer erhält an der verwendeten Open Source Software von den jeweiligen Rechteinhabern ein einfaches Nutzungsrecht unter den Bedingungen, die die dafür jeweils gültigen Lizenzbedingungen vorsehen. Die vorliegenden Lizenzbedingungen gelten nur für die Bestandteile, die nicht als Open Source Software lizenziert sind.

Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software verbleiben beim Hersteller.

§ 4          Gewährleistung

4.1.      Der Hersteller gewährleistet für die installierte Software im Wesentlichen die in der Produkthilfe oder dem Datenblatt beschriebene Funktionalität. Es gelten die nachfolgenden Einschränkungen. Insbesondere besteht keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen des Anwenders genügt, den von ihm beabsichtigten Zweck erfüllt und mit allen anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet, sofern nicht explizit Schnittstellen zu diesen Programmen schriftlich vereinbart sind.

4.2.      Es gilt als vereinbart und der Anwender erkennt an, dass es nach dem aktuellen Stand des Wissens und der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie unter allen Anwendungsbedingungen fehlerfrei arbeitet. Eine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes liegt nur vor, wenn es zu einer wesentlichen Beeinträchtigung in einer normalen Bedienungssituation kommt. Hingegen liegt keine negative Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes vor, wenn es zu einer Beeinträchtigung in einer Ausnahmesituation kommt. 

4.3.      Der Anwender hat die zur Verfügung gestellte Software unverzüglich zu untersuchen, seine bestimmungsgemäße Eignung festzustellen und alle anfänglichen oder später auftretenden Fehler unverzüglich und so detailliert zu rügen, dass der Fehler vom Hersteller reproduzierbar ist. Er verpflichtet sich dazu, Unterlagen über Art und Auftreten des Fehlers zur Verfügung zu stellen und somit bei der Eingrenzung und Behebung von Fehlern mitzuwirken. Der Anwender trägt die alleinige Verantwortung für die Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

4.4.      Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Fehler, die durch folgende Umstände verursacht wurden:

(a)        Unsachgemäße oder unzureichende Wartung oder Parametrierung

(b)        Betrieb außerhalb der für die Software geltenden Spezifikation

(c)        Unsachgemäße Vorbereitung und Wartung des Installationsortes

(d)        das Zusammenspiel mit vom Hersteller nicht freigegebener Hard- oder Software.

Eine besondere Garantie, aus der sich darüber hinausgehende Rechte ergeben könnten, wird nicht übernommen.

4.5.      Vom Anwender mitgeteilte Mängel der überlassenen Software (einschließlich Mängel der mitgelieferten Programmbeschreibung und sonstiger Unterlagen) werden vom Hersteller innerhalb einer angemessenen Zeit behoben. Dies geschieht nach Wahl des Herstellers durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

4.6       Die Regelungen zu Haftung und Gewährleistung in diesen Lizenzbedingungen gelten im Verhältnis zum Hersteller für die gesamte Software. Die Haftungs- und Gewährleistungsregelungen der Open Source Lizenzen gelten zwischen Anwender und Open Source Rechteinhabern.

§ 5          Haftung

Die Software ist für eine Vielzahl von Anwendungen einsetzbar. Der Anwender hat jedoch selbst zu prüfen, ob es auch für die von ihm konkret beabsichtigte Anwendung geeignet ist. Nach der Installation ist der Anwender selbst dafür verantwortlich, dass die Software entsprechend seiner Spezifikationen funktioniert.

Der Hersteller haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Hersteller nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Der Hersteller schuldet die branchenübliche Sorgfalt.

Bei der Feststellung, ob den Hersteller ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss; maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf insgesamt EUR 100.000,– aus dem Vertragsverhältnis. Der Hersteller haftet nicht für andere Schäden, Folgeschäden oder Schäden aus entgangenem Gewinn.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Herstellers. Die Haftung nach Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet der Hersteller nicht, insofern der Schaden darauf beruht, dass es der Anwender unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Vor Inbetriebnahme des Gerätes und der mit dem Programmiersystem CODESYS erstellten Applikationen ist der Anwender verpflichtet, ausreichende Tests in einer sicheren Umgebung durchzuführen.

§ 6          Kündigung der Vereinbarung

Diese Nutzungsvereinbarung bedarf keiner Kündigung, sondern endet mit sofortiger Wirkung, sobald der Anwender die hier beschriebene Software des Herstellers vom Gerät deinstalliert und alle vorhandenen Kopien löscht.

§ 7          Geltendes Recht

Für diese Nutzungsvereinbarung gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit dieser Nutzungsvereinbarung ist D-74564 Crailsheim. Jede Vertragspartei kann auch an ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch genommen werden.

§ 8          Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder, hätten sie den Punkt bedacht, gewollt hätten.


 

Produktbeschreibung

Das HVAC Modbus SL enthält Funktionsbausteine für die Modbus Kommunikation. Die Bibliothek ist ideal für den CFC Editor konzeptioniert. Über einen Masterbaustein (seriell oder TCP) werden „Slave“ Geräte angehängt. Slavegeräte können einzelne Modbusabfragen sein oder komplett fertige Gerätebausteine von vielen Herstellern. Dies vereinfacht extrem die Inbetriebnahme!

 

Perfekt ergänz sich dieses Produkt mit dem dezentralen powerIO®-System das darauf basiert mit kommunikative Modbus Sensorik und Aktorik zu arbeiten. Serielle Teilnehmer werden sofort auf TCP konvertiert und können so über eine CODESYS Steuerung abgefragt werden. Weitere Infos zum dezentralen System unter http://www.powerio.com.

 

Die HVAC Modbus SL Bibliothek läuft unabhängig von der CODESYS Modbus Bibliothek. Somit muss keine Steuerung mit CODESYS Modbus Bibliothek verwendet werden.

 

Ausführliche Wiki auf www.hvac-automation.com.

 

In der HVACV Visu Library aus dem Package HVAC Building Automation Package SL gibt es passend zu den Bausteinen Visu Frames.

Requirements

Programming System

CODESYS Development System V3.5.14.0

Target System

CODESYS Control V3.5.14.0

Supported Platforms / Devices

Tested devices: CODESYS Control Win V3, Raspberry Pi, Beagle Bone Black, WAGO PFC 200, Janztec emPC-a/iMX6 Notice: Use the project ‘Device Reader’ to find out the supported features of your device. ‘Device Reader’ is available for free in the CODESYS Store.

Additional Requirements

No

Restrictions

No

Licensing

License activation optional on CODESYS Key or CODESYS Soft Key.

Required Accessory

None

Support


powerIO GmbH


Eberhardstr. 65
70173 Stuttgart
Germany

 

support@powerio.com

Dieses Produkt beinhaltet technischen Support durch den Original-Softwareanbieter. Um Ihre Anfrage einzureichen, wenden Sie sich bitte direkt an den Lieferanten.

Lieferant


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Zusätzliche Downloads

Versionen

Version History

Version Release Notes Release date
Initital Release 24.11.2020